Der Schutz vor Brandgefahren ist von jeher eine wichtige Aufgabe der Gemeinden gewesen. Dabei waren Organisation und Gliederung einem lebhaften Wandel unterworfen. Die ersten Freiwilligen Feuerwehren sind vor etwa hundert Jahren geschaffen worden. Traten sie anfangs in der Rechtsform von Vereinen auf, führte das Preußische Feuerlöschgesetz vom 15. 12. 1933 erstmals zum Zusammenschluss Freiwilliger Wehren zu Körperschaften des öffentlichen Rechts (Feuerwehrverbände). Gleichzeitig aber wurde der bis dahin starke und fruchtbare Einfluss der Kommunalen Selbstverwaltung fast völlig verdrängt und durch einen Staatlichen Dirigismus ersetzt, der das Eigenleben der einzelnen Wehren einengte. Aufgrund des Reichsgesetzes für das Feuerlöschwesen vom 23. 11. 1938 wurden die Berufswehren Einheiten der Feuerlöschpolizei und die Freiwilligen Feuerwehren Hilfspolizeieinheiten.

Nach Kriegsende waren die Besatzungsmächte erfüllt von dem Gedanken einer weitestgehenden Dezentralisierung, bemüht, das Eigenleben der einzelnen Einheiten wiederherzustellen, was zunächst soweit ging, dass eine Koordinierung zwischen den einzelnen Wehren fast völlig fehlte; erst später ließen sie so genannte Koordinierungsdienststellen in den einzelnen Ländern zu.

 

Das Landesgesetz über das Brandschutzwesen vom 11. 5. 1949 führte zur völligen Loslösung der Feuerwehr von der Vollzugspolizei und erklärte die Feuerwehren zu gemeindlichen Einrichtungen. Die Gemeinden wurden für verpflichtet erklärt, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend ausgerüstete Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten; der Brandschutz war damit zu einer Pflichtaufgabe der gemeindlichen Selbstverwaltung geworden.

 

Seither haben die Gefahren sprunghaft zugenommen. So mussten im Jahre 1970 von den Feuerwehren in Rheinland-Pfalz mehr als dreimal so viel Brandeinsätze und mehr als zehnmal so viele sonstige, vornehmlich technische Hilfeleistungen als im Jahre 1950 durchgeführt bzw. erbracht werden. Dabei wuchsen insbesondere die Aufgaben an, die jetzt unter dem Begriff "Technische Hilfe" zusammengefasst sind. Die Feuerwehren waren zu einem Instrument umfassender Gefahrenabwehr geworden. Brandschutz und Technische Hilfe umfassen somit alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen zum Schutze von Menschen, Tieren und Sachen vor Brandgefahr und anderen Gefahren, die infolge von Not-oder Unglücksfällen drohen. Dies gilt sowohl für Hilfeleistungen bei Unglücksfällen des täglichen Lebens als auch für die Katastrophenhilfe.